Altvertrag vor 2005 ist schon mal ein wichtiges Stichwort – da solltest du auf keinen Fall vorschnell handeln. Die steuerliche Behandlung ist bei diesen Verträgen deutlich günstiger als bei neueren: Wenn du die Auszahlung als Einmalkapital nimmst und die Mindestlaufzeit von 12 Jahren sowie das 60. Lebensjahr erfüllt hast, ist die Auszahlung steuerfrei. Das ist ein echter Vorteil, der bei der Entscheidung mit auf die Waage gelegt werden muss.
Bei Beitragsfreistellung bleibt dieser Steuervorteil übrigens grundsätzlich erhalten, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Aber der Schlussbonus – da hast du recht, das ist oft ein wunder Punkt. Viele Versicherer zahlen den Schlussbonus nur bei Vertragsende mit voller Beitragszahlung aus, oder zumindest anteilig reduziert. Das müsstest du direkt bei deiner Versicherung erfragen und schriftlich bestätigen lassen.
Ich hab selbst mal ähnliches überlegt, bin da aber eher Krypto- und ETF-Seite – das Thema ETF vs. Einzelaktien kenn ich besser. Für die RV-Detailfragen würd ich aber definitiv einen unabhängigen Versicherungsberater (Honorarbasis) draufschauen lassen, bevor du was entscheidest.