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Klassische RV beitragsfrei stellen – wann macht das wirklich Sinn?

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Markus B.
Beiträge: 3
Themenstarter
(@immopilot_42)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#29]

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einer Entscheidung, bei der ich mich ehrlich gesagt im Kreis drehe. Ich habe seit 2009 eine klassische private Rentenversicherung bei einer größeren deutschen Versicherung, zahle monatlich 180 Euro ein. Der Vertrag läuft noch bis 2041. Garantierter Rentenfaktor ist ganz okay für damalige Verhältnisse, aber der Überschussanteil hat sich in den letzten Jahren natürlich stark abgeschwächt.

Jetzt überlege ich, ob ich den Vertrag beitragsfrei stellen soll. Die 180 Euro würde ich gerne in Richtung Immobilienfinanzierung oder alternativ in einen weiteren ETF-Sparplan umleiten – beides hat gerade mehr Zugkraft für mich als eine RV, bei der ich nicht mal genau weiß, was am Ende wirklich rauskommt.

Was mich beschäftigt:
- Wie stark schrumpft das Kapital bei Beitragsfreistellung tatsächlich? Die Versicherung hat mir eine Beispielrechnung geschickt, aber die erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht vollständig.
- Verliere ich durch die Freistellung auch anteilig am Schlussbonus?
- Gibt es steuerliche Aspekte, die ich dabei nicht unterschätzen sollte? Der Vertrag ist noch aus der Zeit vor 2005, also Altvertrag.

Sommerzeit ist ja irgendwie immer die Zeit, wo man Dinge angehen möchte, die man lange aufschiebt. Also jetzt mal konkret: Hat jemand das durchgerechnet oder selbst so eine Entscheidung getroffen? Was habt ihr dabei beachtet?

Danke schon mal!

ImmoPilot_42


5 Antworten
Stefan Hartmann
Beiträge: 22
(@s-hartmann)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Also zu dem Altvertragspunkt kann ich ergänzen, was ich selbst recherchiert habe – ich hatte ähnliche Überlegungen in einem anderen Kontext, als es um Erbschaft und Anlageentscheidungen ging (da hab ich auch viel über verschiedene Vertragstypen gelernt, siehe diesen Thread hier).

Der Punkt mit dem Schlussbonus ist wirklich nicht zu unterschätzen. Bei klassischen Verträgen kann der Schlussbonus 10–20% des Gesamtguthabens ausmachen – und der fällt bei Beitragsfreistellung oft deutlich niedriger aus oder ganz weg. Das steht meist im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen unter 'Überschussbeteiligung bei vorzeitiger Beitragsfreistellung'. Genau dort würde ich als erstes nachlesen.

Was die laufende Überschussbeteiligung betrifft: Die wird nach Beitragsfreistellung meist auf das dann niedrigere Deckungskapital berechnet, nicht auf das hypothetisch weitergewachsene. Das klingt banal, ist aber der eigentliche Renditeverlust, den viele unterschätzen.

Ich würde die Versicherung um eine schriftliche Prognoserechnung bitten – einmal mit Weiterzahlung, einmal mit Freistellung ab heute – damit du Äpfel mit Äpfeln vergleichen kannst.


Antwort
Anja Weber
Beiträge: 30
(@a-weber)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Ich sehe das Ganze etwas nüchterner als die Vorredner. Ein Altvertrag mit Steuerfreiheit klingt erstmal toll, aber man sollte auch nicht in eine Art Halte-um-jeden-Preis-Mentalität verfallen. Die entscheidende Frage ist: Was wäre die realistische Alternativrendite für die 180 Euro monatlich über den Restlaufraum bis 2041?

Wenn du das Geld in einen breit gestreuten ETF-Sparplan gibst und dabei die bekannten historischen Renditen von 6–7% p.a. ansetzt (ohne Garantie, klar), dann müsste der Altvertrag nach Steuerfreiheit deutlich schlechter performen, damit die Freistellung eine schlechte Entscheidung wäre. Bei klassischen Verträgen mit den heutigen Überschussbeteiligungen von effektiv 2–3% ist das oft der Fall.

Die steuerliche Besserstellung des Altvertrags ist real, aber sie rechtfertigt allein noch keine Weiterzahlung wenn die zugrundeliegende Rendite sehr schwach ist. Das sollte man sauber durchrechnen. Ein guter Vergleichspunkt: Nettopolice nach allen Kosten und Abzügen versus ETF nach Kapitalertragsteuer. Wer das nicht selbst modellieren will, sollte wirklich einen Honorarberater fragen – nicht die eigene Versicherung, die hat offensichtlich ein Interesse an Weiterzahlung.


Antwort
Stefan Kramer
Beiträge: 9
(@stefan89)
Active Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Da muss ich S.Hartmann aber ein bisschen widersprechen, zumindest in der Gewichtung. Klar, der Schlussbonus ist relevant, aber ich glaub der OP sollte erstmal schauen was der Vertrag überhaupt noch an Garantieleistung bringt. Wenn die garantierte Rente bei Freistellung deutlich sinkt und der Rentenfaktor darunter leidet, ist das oft das größere Problem als der Schlussbonus.

Ich hatte selbst Kontakt mit so einem Beratergespräch zur fondsgebundenen RV, das war auch nicht immer transparent was die Kosten angeht – hab dazu hier irgendwo mal was geschrieben. Der Punkt ist: Bei klassischen Verträgen aus 2009 ist der Garantiezins zwar schon nicht mehr hoch (1,25%?), aber er existiert noch. Den verlierst du durch Freistellung nicht – das Kapital verzinst sich weiter, nur eben auf niedrigerem Niveau.

Für die Immobilienfinanzierung: 180 Euro im Monat sind überschaubar im Kontext eines Immodarlehens. Ich würd erstmal schauen ob du den Betrag wirklich brauchst oder ob du mit einer Anpassung der Sparrate woanders flexibler wärst.


Antwort
Marcus H.
Beiträge: 5
(@marcusheld)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz und knapp: Altvertrag vor 2005 beitragsfreistellen ja, kündigen nein. Die Steuerfreiheit bei Auszahlung ist zu wertvoll um sie leichtfertig aufzugeben. Den Rest wie Schlussbonus etc. bitte vorher schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen.


Antwort
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