Hallo zusammen,
ich sitze gerade hier und versuche mich durch den Steuerkram für 2025 zu kämpfen – eigentlich wollte ich das schon im Winter erledigen, aber irgendwie hat es sich immer wieder verschoben. Jetzt vor dem Urlaub (fahren Anfang Juli weg) will ich das endlich abhaken.
Mein konkretes Problem: Ich zahle einiges an Versicherungsbeiträgen und bin mir nicht sicher, was ich davon wirklich steuerlich geltend machen kann und vor allem wie viel. Ich bin angestellt, keine Selbstständigkeit oder sowas.
Folgendes zahle ich gerade: gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, eine private Haftpflicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und noch eine kleine Risikolebensversicherung.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es da Höchstbeträge gibt – einmal für die sogenannten Basisabsicherungen (also KV, PV, Rente) und dann nochmal einen anderen Topf für sonstige Versicherungen. Aber ich blicke da ehrlich gesagt nicht ganz durch. Gilt die BU als Basisabsicherung oder fällt die in den anderen Topf? Und was ist mit der Haftpflicht – kann ich die überhaupt absetzen?
Wäre super wenn mir das jemand kurz erklären könnte. Nicht zu kompliziert bitte, ich bin kein Steuerexperte 🙂
Danke schon mal!
Das ist tatsächlich ein Bereich wo viele Leute Geld liegen lassen, also gut dass du dich da mal durchkämpfst.
Kurz zur Struktur: Es gibt zwei verschiedene Töpfe im Steuerrecht.
Topf 1 – Basisversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG): Da rein kommen deine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese kannst du grundsätzlich vollständig absetzen, beim Arbeitnehmer ist das aber oft schon durch den Arbeitgeberanteil begrenzt bzw. automatisch berücksichtigt. In der Praxis schöpfen die meisten Angestellten diesen Topf schon durch die laufenden GKV-Beiträge aus.
Topf 2 – Sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG): Hierher gehören Haftpflicht, BU und Risikolebensversicherung. Als Angestellter liegt der Höchstbetrag hier bei 1.900 Euro pro Jahr. Der Haken: Dieser Betrag wird schon durch deine Arbeitgeberanteile zur KV verbraucht – sprich für die meisten Angestellten bleibt da unter dem Strich nichts mehr übrig.
Die BU fällt also in Topf 2, nicht in die Basisabsicherung. Das ist ein verbreiteter Irrtum.
Für dich als Angestellte bedeutet das leider meistens: Die GKV-Beiträge werden voll angesetzt, aber der 1.900-Euro-Deckel für sonstige Vorsorge ist durch die AG-Zuschüsse schon ausgereizt. Ich hab das damals auch erst nicht geglaubt bis ich's selbst nachgerechnet hab – schau dir mal den Thread zu Finanzplanung vor größeren Lebensveränderungen an, da hab ich auch schon mal was zur Gesamtstrategie geschrieben.
Im Zweifelsfall lohnt sich für sowas wirklich ein kurzer Termin beim Lohnsteuerhilfeverein – die machen das für kleines Geld und kennen solche Fallstricke auswendig.