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Bank nennt mir eine Zahl – wie prüfe ich ob die VFE stimmt?

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Laura K.
Beiträge: 6
Themenstarter
(@laurak23)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#37]

Hallo zusammen,

ichbin gerade dabei unsere Finanzen etwas aufzuräumen und würde gerne einen Kredit vorzeitig ablösen. Wir haben den Kredit vor ca. 2,5 Jahren aufgenommen (Restlaufzeit noch knapp 4 Jahre), und ich habe jetzt etwas Geld auf der Seite, mit dem ich das erledigen könnte.

Die Bank hat mir auf Nachfrage eine Vorfälligkeitsentschädigung von knapp 1.400 € genannt. Irgendwie kommt mir das viel vor, ich weiß aber ehrlich gesagt nicht wie die das berechnen dürfen und ob das so stimmt. Ich hab gelesen dass es da zwei Methoden gibt (Aktiv-Aktiv und Aktiv-Passiv?) aber ich verstehe den Unterschied nicht wirklich.

Kann mir jemand erklären wie ich das selbst nachrechnen kann? Oder wenigstens grob checken ob die Zahl realistisch ist? Der ursprüngliche Kreditbetrag war 18.000 €, Zins war glaube ich 5,3% effektiv, aktuell stehen noch ca. 11.200 € aus.

Wir wollen das eigentlich noch vor dem Urlaub im August klären, damit wir danach mit einem freien Kopf in die Herbstplanung gehen können. Bin für jeden Hinweis dankbar – auch ob sich das bei dem Betrag überhaupt lohnt!


2 Antworten
Stefan Kramer
Beiträge: 12
(@stefan8962)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Also ich kenn mich da ein bisschen aus, hab mich ähnliches schon mal gefragt (damals eher aus dem Winkel Tagesgeld vs. Kredit tilgen, wie ich auch in einem anderen Thread kurz angesprochen hatte).

Bei Verbraucherkrediten – also normalen Ratenkrediten, kein Immobiliendarlehen – ist die VFE gesetzlich auf maximal 1% der vorzeitig zurückgezahlten Restschuld begrenzt. Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, sind es sogar nur 0,5%. Das steht so im BGB (§ 502).

Bei dir wären das also maximal 1% von 11.200 €, also 112 €. Nicht 1.400 €.

Die 1.400 € klingen für mich nach einem Immobilienkredit-Rechenmodell, das die Bank da angewendet hat. Frag unbedingt nach auf welcher Grundlage die das berechnet haben und ob das wirklich ein Verbraucherkredit nach §492 BGB ist. Wenn ja, ist die Zahl schlicht falsch oder zumindest erklärungsbedürftig.

Hol dir das schriftlich und wenn nötig wende dich an den Ombudsmann deiner Bank oder die Verbraucherzentrale.


Antwort
Stefan Müller
Beiträge: 4
(@stefanm)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Monaten

Stefan hat das Wesentliche eigentlich schon gesagt. Kurze Ergänzung: Viele Banken nennen beim ersten Anruf einfach irgendeine Zahl und hoffen dass man nicht nachfragt. Schriftlich anfragen, auf den §502 BGB verweisen – das wirkt oft Wunder.


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