Hallo zusammen,
nachdem wir letzten Sommer unser Haus teilsaniert haben, haben wir jetzt unerwartet etwas Geld geerbt – ca. 35.000 Euro. Der Gedanke liegt natürlich nahe, damit unseren laufenden Ratenkredit vorzeitig abzulösen, der noch bis Anfang 2029 läuft.
Der Kredit hat einen Zinssatz von 4,85% p.a., ursprüngliche Laufzeit war 7 Jahre, wir zahlen monatlich 580 Euro. Restschuld dürfte irgendwo bei etwa 28.000-29.000 Euro liegen, ich muss das noch genauer nachlesen im letzten Kontoauszug.
Nun meine konkrete Frage: Wie berechnet die Bank eigentlich die Vorfälligkeitsentschädigung? Ich habe gelesen, dass es zwei Methoden gibt (Aktiv- und Passivmethode), verstehe aber nicht wirklich, was der Unterschied ist und welche für mich als Privatperson gilt. Gibt es da gesetzliche Grenzen? Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass bei Verbraucherkrediten die VFE auf maximal 1% der Restschuld begrenzt ist, stimmt das?
Außerdem: Lohnt es sich überhaupt, den Kredit abzulösen, oder wäre es sinnvoller, das Erbe anderweitig anzulegen, wenn die Zinsen aktuell wieder etwas gestiegen sind? Ich weiß, das ist fast schon eine zweite Frage, aber beides hängt für mich zusammen.
Vielen Dank im Voraus!
S. Hoffmann
also kurz gesagt: rechne einfach 4,85% (was du sparst) gegen das was du mit dem Geld sonst bekommst. Wenn du keinen Bock auf Risiko hast, lohnt sich die Ablösung fast immer bei dem Zinsniveau. Die max. 1% VFE is doch überschaubar.
Hallo S. Hoffmann,
zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherkrediten gibt es tatsächlich klare gesetzliche Regelungen im BGB (§ 502). Die 1%-Grenze, die du erwähnt hast, stimmt im Grundsatz – aber nur wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt. Ansonsten gilt 0,5% als Obergrenze. Bei mehr als einem Jahr Restlaufzeit darf die Bank max. 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe verlangen, also in deinem Fall bei ~29.000 Euro wären das max. 290 Euro. Das ist bei Verbraucherkrediten nach deutschem Recht gedeckelt, anders als bei Immobiliendarlehen.
Die Aktiv- vs. Passivmethode ist eigentlich eher bei Baufinanzierungen relevant, wo diese Grenzen nicht gelten. Bei einem normalen Ratenkredit bist du durch die gesetzliche Deckelung schon ganz gut geschützt.
Zur zweiten Frage: Ich hab mich selbst kürzlich mit ähnlichen Überlegungen beschäftigt (ob man Kapital fest anlegen oder flexibel halten soll – hatte das hier im Tagesgeld vs. ETF-Thread diskutiert). Grundsätzlich gilt: Wenn dein Kreditzins höher ist als die risikolose Rendite nach Steuern, rechnet sich die Ablösung meist. Bei 4,85% Kreditzins und aktuell vielleicht 3,2-3,4% aufs Tagesgeld dürfte die Ablösung finanziell vorteilhaft sein.
Ich sehe das tatsächlich ein bisschen anders als die anderen hier. Du solltest dir überlegen, ob du wirklich das komplette Erbe für den Kredit verwenden willst. 35.000 Euro Erbschaft, Kredit bei ~29.000 – nach der Ablösung bleiben dir vielleicht 5.000-6.000 Euro übrig, und das nur wenn die VFE moderat ausfällt.
Als jemand der selbstständig ist (ich kenn das aus eigener Erfahrung, gerade hatten wir im Betrieb unerwartete Ausgaben die ich im Handwerksbetrieb-Thread beschrieben hab), weiß ich wie schnell man einen Puffer braucht. Aber selbst wenn du angestellt bist: Immer einen ordentlichen Notgroschen behalten. Lieber den Kredit teilweise ablösen oder Sondertilgungen nutzen, falls der Vertrag das erlaubt, und den Rest liquide halten.
Zur VFE-Berechnung: Einfach die Bank anschreiben und eine verbindliche Ablösesumme zum gewünschten Datum anfragen. Die sind gesetzlich verpflichtet, dir das zu nennen. Dann siehst du schwarz auf weiß was es kostet, und kannst dann entscheiden.
Da möchte ich ergänzen, was VorsorgePro3469 schreibt – das stimmt soweit, aber ich würde noch einen wichtigen Punkt hinzufügen: Bitte unbedingt im Kreditvertrag nachschauen, ob überhaupt ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung vereinbart wurde und ob es eventuelle Sondertilgungsklauseln gibt. Manche Banken schreiben ins Kleingedruckte, dass vorzeitige Ablösung nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich ist.
Außerdem solltest du die Bank schriftlich nach einer genauen Abrechnung fragen, bevor du irgendetwas unterschreibst. Die müssen dir das transparent ausweisen. Ich habe in meiner Berufspraxis erlebt (ich begleite seit Jahren ältere Bekannte bei Finanzfragen, ganz informell), dass Banken manchmal Bearbeitungsgebühren unter anderen Bezeichnungen verstecken, die eigentlich nicht zulässig sind.
Und noch was: Bei der Überlegung, das Erbe alternativ anzulegen – bedenke auch das Thema emotionale Entlastung. Ein abgezahlter Kredit hat einen psychologischen Wert, der sich nicht in Prozentpunkten ausdrücken lässt. Gerade wenn man familiäre Verpflichtungen hat, kann Schuldenfreiheit mehr wert sein als 0,5% Mehrrendite.