Hallo zusammen,
ich stecke gerade in einer ziemlich nervigen Situation und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin 29, seit knapp zwei Jahren in der PKV (bin damals über die Einkommensgrenze gerutscht, Arbeitgeber hat das empfohlen, ich hab halt zugestimmt ohne groß nachzudenken – typisch). Jetzt hab ich aber gemerkt, dass ich eigentlich gar nicht so glücklich damit bin. Die Beiträge steigen, ich bin gesund und nutze kaum was, aber das ist ja bei PKV irgendwie der Punkt. Was mich wirklich beschäftigt: Ich überlege ob ich demnächst die Stelle wechsle oder vielleicht sogar kurz selbstständig mache. Und langfristig will ich auf ETFs setzen, das Thema Krankenversicherung hab ich dabei aber komplett vergessen einzukalkulieren.
Meine Frage: Kann ich als Angestellter unter 55 überhaupt noch zurück in die GKV? Ich hab gelesen das geht nur wenn man unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt – aber wie funktioniert das konkret? Muss ich das aktiv beantragen, oder passiert das automatisch wenn das Gehalt sinkt? Und was passiert wenn ich einfach kündige und Arbeitssuchend bin, komme ich dann wieder rein?
Bin noch ziemlich am Anfang was Finanzthemen angeht, also gerne ruhig erklären. Im Sommer will ich das ganze nochmal grundsätzlich aufräumen, Versicherungen checken etc., da wäre das ein wichtiger Punkt.
Ich seh das ein bisschen anders als Claudia – nicht falsch, aber ich würde den Aspekt Alter stärker betonen. Mit 29 bist du noch in einem Alter wo PKV-Beiträge noch relativ überschaubar sind. Das wird sich ab 40, 50 massiv ändern, da reden wir von ganz anderen Beträgen. Rückkehr in die GKV klingt kurzfristig attraktiv, aber wenn du dauerhaft gut verdienst, kann die PKV langfristig mit Rückstellungen trotzdem besser sein – vorausgesetzt du hast einen soliden Tarif abgeschlossen.
Das mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist korrekt, aber ich will noch ergänzen: Das muss nicht einmalig passieren, das Gehalt muss voraussichtlich dauerhaft darunter liegen. Ein einmaliges schlechtes Jahr reicht da nicht.
Und noch was praktisches: Wenn du sowieso gerade Versicherungen checkst – ich mach das im Sommer auch gern, irgendwie hat man da mehr Muse als im Jahresendstress – schau dir unbedingt auch an, ob du Wahltarife oder Selbstbehaltoptionen in deiner aktuellen PKV hast. Manchmal lässt sich der Beitrag kurzfristig so drücken, dass sich der Stress eines Wechsels gar nicht lohnt.
Kurze Antwort: Ja, es geht – aber es ist nicht so einfach wie viele denken.
Du hast das Grundprinzip schon richtig erfasst: Wenn dein Bruttogehalt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026 liegt die bei 69.300 Euro, glaub ich) fällt, bist du wieder versicherungspflichtig und kommst automatisch in die GKV zurück. Das passiert nicht auf Knopfdruck, aber dein Arbeitgeber meldet das dann ans Sozialversicherungssystem.
Was viele nicht wissen: Wenn du einfach kündigst und ALG I beziehst, wirst du tatsächlich in der GKV pflichtversichert – das ist dann aber die günstigste GKV-Stufe, die sich am ALG orientiert. Klingt erstmal gut, aber Achtung: Freiwillig in der PKV bleiben während der Arbeitslosigkeit ist auch möglich, kostet dann aber deutlich mehr ohne AG-Zuschuss.
Ein Wechsel in die Selbstständigkeit hilft dir da übrigens nicht – als Selbstständiger bist du nie GKV-pflichtig, da müsstest du dich freiwillig gesetzlich versichern, was möglich ist, aber eigene Tücken hat.
Ich würde dir empfehlen, das nicht auf eigene Faust zu entscheiden, sondern einmal zur Verbraucherzentrale zu gehen. Die machen Versicherungsberatungen und sind neutral. Gerade wenn du mit Jobwechsel oder Selbstständigkeit liebäugelst, hängt da einiges voneinander ab.