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Gemeinsames Konto bei Heirat - welche rechtlichen Unterschiede?

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Anja Weber
Beiträge: 0
Themenstarter
(@a-weber)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Tag
[#13]

Hallo zusammen,

meine Verlobte und ich heiraten nächsten Monat und überlegen, wie wir unsere Finanzen am besten organisieren. Bisher haben wir beide separate Konten, aber für gemeinsame Ausgaben wäre ein Gemeinschaftskonto praktisch.

Jetzt bin ich aber unsicher wegen der rechtlichen Aspekte. Ich hab gehört, dass es verschiedene Arten gibt: Einzelkonto, Oder-Konto und Und-Konto. Was sind da eigentlich die Unterschiede?

Vor allem beschäftigt mich die Frage: Was passiert rechtlich, wenn es doch mal zur Trennung kommen sollte? (Will es natürlich nicht, aber man sollte ja realistisch bleiben.) Bei einem Oder-Konto kann jeder alleine verfügen - heißt das, einer könnte einfach alles abheben? Und wie sieht es beim Und-Konto aus?

Wir verdienen beide ähnlich viel und würden wahrscheinlich beide gleichmäßig einzahlen. Gütertrennung haben wir auch schon mal überlegt, aber noch nicht entschieden.

Kann mir jemand die rechtlichen Unterschiede erklären und vielleicht aus eigener Erfahrung berichten? Danke schon mal!


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