Seite wählen

Gemeinsames Konto b...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gemeinsames Konto bei Heirat - welche rechtlichen Unterschiede?

4 Beiträge
4 Benutzer
1 Reactions
16 Ansichten
Anja Weber
Beiträge: 30
Themenstarter
(@a-weber)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#13]

Hallo zusammen,

meine Verlobte und ich heiraten nächsten Monat und überlegen, wie wir unsere Finanzen am besten organisieren. Bisher haben wir beide separate Konten, aber für gemeinsame Ausgaben wäre ein Gemeinschaftskonto praktisch.

Jetzt bin ich aber unsicher wegen der rechtlichen Aspekte. Ich hab gehört, dass es verschiedene Arten gibt: Einzelkonto, Oder-Konto und Und-Konto. Was sind da eigentlich die Unterschiede?

Vor allem beschäftigt mich die Frage: Was passiert rechtlich, wenn es doch mal zur Trennung kommen sollte? (Will es natürlich nicht, aber man sollte ja realistisch bleiben.) Bei einem Oder-Konto kann jeder alleine verfügen - heißt das, einer könnte einfach alles abheben? Und wie sieht es beim Und-Konto aus?

Wir verdienen beide ähnlich viel und würden wahrscheinlich beide gleichmäßig einzahlen. Gütertrennung haben wir auch schon mal überlegt, aber noch nicht entschieden.

Kann mir jemand die rechtlichen Unterschiede erklären und vielleicht aus eigener Erfahrung berichten? Danke schon mal!


3 Antworten
Klaus Müller
Beiträge: 8
(@klaus_1972)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Also ich kann aus eigener Erfahrung sprechen - bin seit 20 Jahren verheiratet und wir haben von Anfang an ein Oder-Konto gehabt. Der große Vorteil ist, dass jeder Partner alleine verfügen kann, was im Alltag sehr praktisch ist.

Rechtlich ist es so: Bei einem Oder-Konto gehört das Geld beiden zu gleichen Teilen, außer ihr könnt was anderes beweisen. Bei Trennung wird erstmal hälftig geteilt. Ja, theoretisch könnte einer alles abheben, aber das wäre rechtlich problematisch - der andere kann das Geld zurückfordern.

Beim Und-Konto müssen beide unterschreiben, also sicherer vor 'Diebstahl', aber mega unpraktisch im Alltag. Einzelkonto macht nur Sinn wenn ihr getrennte Finanzen wollt.

Mein Tipp: Oder-Konto für gemeinsame Ausgaben, aber nicht das ganze Vermögen drauf. Jeder sollte auch ein eigenes Konto behalten.


Antwort
Lukas Hartmann
Beiträge: 11
(@l-hartmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Das Thema Vermögensaufteilung bei Ehe beschäftigt mich auch gerade sehr. Bei uns steht ja eventuell eine größere Erbschaft an und wir überlegen auch, wie wir das am besten strukturieren.

Zum Gemeinschaftskonto: Rechtlich ist das Oder-Konto tatsächlich am flexibelsten. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Standard ohne Ehevertrag) wird bei Scheidung eh alles zusammengerechnet und hälftig geteilt - da macht der Kontotyp weniger Unterschied als man denkt.

Wichtiger ist meiner Ansicht nach die Dokumentation: Wer zahlt wieviel ein, wofür wird das Geld verwendet. Bei größeren Summen würde ich immer separate Konten empfehlen und nur einen kleineren Betrag fürs gemeinsame Konto.

Gütertrennung per Ehevertrag kann sinnvoll sein, aber das solltet ihr mit einem Anwalt besprechen. Kommt auf eure individuelle Situation an.


Antwort
Stefan Kramer
Beiträge: 4
(@stefan89)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Kurz und knapp: Oder-Konto für den Alltag ist am praktischsten. Rechtlich macht's bei Scheidung eh kaum nen Unterschied, weil alles in den Zugewinnausgleich fließt.


Antwort
Teilen: