Hallo zusammen,
meine Frau und ich planen gerade unseren Sommerurlaub und dabei kam die Frage auf, wie wir unser gemeinsames Konto besser organisieren könnten. Aktuell haben wir noch getrennte Konten und überweisen uns immer hin und her - ziemlich umständlich ehrlich gesagt.
Jetzt hab ich gelesen, dass es bei Gemeinschaftskonten verschiedene Varianten gibt: Oder-Konto und Und-Konto. Aber ich blick nicht ganz durch, was rechtlich passiert wenn es mal zur Trennung kommt (will es natürlich nicht, aber man sollte ja vorbereitet sein).
Beim Oder-Konto kann jeder alleine verfügen, beim Und-Konto braucht man beide Unterschriften - soweit klar. Aber was heißt das konkret:
- Wer bekommt bei Scheidung was?
- Kann einer den anderen "aussperren"?
- Macht es einen Unterschied ob verheiratet oder nicht?
- Wie sieht's mit Pfändungen aus?
Hat da jemand Erfahrungen oder kennt sich rechtlich aus? Unser Bankberater konnte mir da nicht wirklich weiterhelfen, der meinte nur "kommt drauf an"...
Danke schonmal!
Muss ehrlich sagen, dass ich das Ganze etwas übertrieben finde. Wenn man heiratet sollte man schon Vertrauen haben dass der Partner einen nicht "ausräumt".
Wir haben seit 5 Jahren ein ganz normales Oder-Konto und noch nie Probleme gehabt. Ist halt praktisch wenn jeder ran kann - bei der Hitze gerade wollen wir beide flexibel die Klimaanlage finanzieren können ohne erst zu fragen 😉
Rechtlich: ja, theoretisch kann jeder alles abheben. Aber praktisch wird bei Scheidung eh alles aufgedröselt und unfaire "Bereicherung" rückgängig gemacht.
Hi SkeptikSparer47,
kann ich gut verstehen deine Überlegungen! Ich hatte ähnliche Fragen vor ein paar Jahren und hab mich ziemlich reingelesen.
Zum rechtlichen Unterschied: Beim Oder-Konto gehört das Geld beiden je zur Hälfte, auch wenn einer mehr eingezahlt hat (außer ihr könnt was anderes beweisen). Bei Trennung wird also geteilt. Problem: Jeder kann das komplette Geld abheben - theoretisch kann also einer den anderen "ausräumen".
Und-Konto ist sicherer in dem Punkt, weil beide zustimmen müssen. Aber im Alltag total unpraktisch - stell dir vor, deine Frau ist im Urlaub und du willst Geld abheben...
Verheiratet oder nicht macht keinen großen Unterschied fürs Konto selbst, aber für die Vermögensaufteilung schon. Bei Pfändung kann's kompliziert werden - beim Oder-Konto ist oft das ganze Geld betroffen, beim Und-Konto manchmal nur der Anteil des Schuldners.
Mein Tipp: Oder-Konto für laufende Kosten, aber nicht alle Ersparnisse da reinpacken.
Wichtiger Punkt den Stefan schon erwähnt hat: Bei Eheleuten gilt die Vermutung, dass Geld auf dem Gemeinschaftskonto beiden hälftig gehört. Das kann aber widerlegt werden durch Belege über die Einzahlungen.
Aus meiner Erfahrung mit der Familienfinanzplanung würde ich empfehlen: Drei-Konten-Modell. Jeder behält sein Einzelkonto, plus ein gemeinsames Oder-Konto nur für Haushaltsausgaben. Da kommt jeden Monat ein fester Betrag drauf.
So habt ihr die Flexibilität für gemeinsame Ausgaben (Urlaub, Einkäufe), aber die großen Summen bleiben getrennt. Bei Trennung ist dann klar wem was gehört.
Und nochmal: Unbedingt schriftlich festhalten wer wieviel einzahlt, falls ihr doch größere Beträge aufs Gemeinschaftskonto packt!