Kurz und knapp: Ohne Substanz im jeweiligen Land (also echte Betriebsstätte, lokale Mitarbeiter etc.) ist ein Auslandskonto außerhalb der EU für einen in Deutschland ansässigen Selbständigen vor allem eines – aufwändiger. Steuerlich sparst du damit nichts, solange du hier wohnst und arbeitest.
Ich hab mich mit Kontostrukturen für Unternehmen in frühen Phasen beschäftigt, auch im Hinblick darauf was externe Geldgeber sehen wollen – da ist ein Auslandskonto außerhalb der EU oft tatsächlich ein rotes Flag, nicht weil es illegal wäre, sondern weil es Fragen aufwirft die man lieber nicht hat wenn man z.B. eine Förderung beantragt oder Investoren reinholte. Das nur als zusätzlicher Gedanke.
Zur ursprünglichen Frage: Meldepflicht ja, doppelt bestätigt. Und das gilt nicht nur gegenüber dem Finanzamt sondern auch gegenüber der Bundesbank ab den genannten Schwellen. Wer das ignoriert riskiert Bußgelder – die sind zwar selten hoch, aber unangenehm wenn's bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Grundsätzlich: für reine Fremdwährungsabwicklung gibt es 2026 wirklich bessere Lösungen als ein klassisches Konto im Ausland. Die Fintechs haben da aufgeholt, auch was API-Anbindung und Buchhaltungsexport angeht.