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Oder-Konto vs. Und-Konto: Unterschied bei Ehescheidung?

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Thomas Kellner
Beiträge: 3
Themenstarter
(@skeptiksparer47)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#45]

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen gerade unseren Sommerurlaub und dabei kam die Frage auf, wie wir unser gemeinsames Konto besser organisieren könnten. Aktuell haben wir noch getrennte Konten und überweisen uns immer hin und her - ziemlich umständlich ehrlich gesagt.

Jetzt hab ich gelesen, dass es bei Gemeinschaftskonten verschiedene Varianten gibt: Oder-Konto und Und-Konto. Aber ich blick nicht ganz durch, was rechtlich passiert wenn es mal zur Trennung kommt (will es natürlich nicht, aber man sollte ja vorbereitet sein).

Beim Oder-Konto kann jeder alleine verfügen, beim Und-Konto braucht man beide Unterschriften - soweit klar. Aber was heißt das konkret:
- Wer bekommt bei Scheidung was?
- Kann einer den anderen "aussperren"?
- Macht es einen Unterschied ob verheiratet oder nicht?
- Wie sieht's mit Pfändungen aus?

Hat da jemand Erfahrungen oder kennt sich rechtlich aus? Unser Bankberater konnte mir da nicht wirklich weiterhelfen, der meinte nur "kommt drauf an"...

Danke schonmal!


1 Antwort
Markus H.
Beiträge: 8
(@kontochecker89)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Muss ehrlich sagen, dass ich das Ganze etwas übertrieben finde. Wenn man heiratet sollte man schon Vertrauen haben dass der Partner einen nicht "ausräumt".

Wir haben seit 5 Jahren ein ganz normales Oder-Konto und noch nie Probleme gehabt. Ist halt praktisch wenn jeder ran kann - bei der Hitze gerade wollen wir beide flexibel die Klimaanlage finanzieren können ohne erst zu fragen 😉

Rechtlich: ja, theoretisch kann jeder alles abheben. Aber praktisch wird bei Scheidung eh alles aufgedröselt und unfaire "Bereicherung" rückgängig gemacht.


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