Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind seit 3 Jahren verheiratet und haben bisher getrennte Konten. Da wir aber dieses Jahr größere Projekte angehen wollen (neue Terrasse, Gartenneugestaltung) und die Ausgaben hin und her überweisen nervig ist, überlegen wir ein gemeinsames Konto.
Jetzt bin ich aber verunsichert was die rechtlichen Unterschiede angeht. Bei der Hausbank haben sie mir drei Varianten erklärt:
1. Einzelkonto mit Vollmacht für den Partner
2. Oder-Konto (beide können einzeln verfügen)
3. Und-Konto (nur gemeinsam verfügungsberechtigt)
Meine Hauptsorge: Was passiert rechtlich bei einer Trennung/Scheidung? Kann dann einer das Konto leerräumen? Wird das Guthaben automatisch hälftig geteilt oder gelten andere Regeln?
Wir verdienen beide ähnlich viel, falls das eine Rolle spielt. Und welche Variante macht im Alltag am meisten Sinn? Das Und-Konto klingt sicher, aber auch umständlich wenn einer mal schnell was überweisen muss.
Hat jemand Erfahrungen oder kann mir die rechtlichen Unterschiede erklären?
Danke schonmal!
Ich seh das etwas anders als TechOpa_1951. Klar, theoretisch kann einer das Oder-Konto leerräumen, aber in der Ehe gilt Gütergemeinschaft bzw. Zugewinnausgleich. Das heißt das Geld gehört eh beiden.
Wir haben seit 5 Jahren ein Oder-Konto und es funktioniert super. Jeder überweist am Monatsanfang seinen Anteil drauf und alle gemeinsamen Ausgaben laufen darüber. Bei unserem letzten Kontowechsel haben wir das System beibehalten.
Wenn ihr beiden vertraut, nehmt das Oder-Konto. Und-Konto ist echt nervig für den Alltag.