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Gemeinsames Konto für Ehepaar: Rechtslage bei Trennung?

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Rolf Hartmann
Beiträge: 12
Themenstarter
(@r-hartmann)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#42]

Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind seit 3 Jahren verheiratet und haben bisher getrennte Konten. Da wir aber dieses Jahr größere Projekte angehen wollen (neue Terrasse, Gartenneugestaltung) und die Ausgaben hin und her überweisen nervig ist, überlegen wir ein gemeinsames Konto.

Jetzt bin ich aber verunsichert was die rechtlichen Unterschiede angeht. Bei der Hausbank haben sie mir drei Varianten erklärt:
1. Einzelkonto mit Vollmacht für den Partner
2. Oder-Konto (beide können einzeln verfügen)
3. Und-Konto (nur gemeinsam verfügungsberechtigt)

Meine Hauptsorge: Was passiert rechtlich bei einer Trennung/Scheidung? Kann dann einer das Konto leerräumen? Wird das Guthaben automatisch hälftig geteilt oder gelten andere Regeln?

Wir verdienen beide ähnlich viel, falls das eine Rolle spielt. Und welche Variante macht im Alltag am meisten Sinn? Das Und-Konto klingt sicher, aber auch umständlich wenn einer mal schnell was überweisen muss.

Hat jemand Erfahrungen oder kann mir die rechtlichen Unterschiede erklären?

Danke schonmal!


3 Antworten
Sandra Hoffmann
Beiträge: 16
(@s-hoffmann26)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich seh das etwas anders als TechOpa_1951. Klar, theoretisch kann einer das Oder-Konto leerräumen, aber in der Ehe gilt Gütergemeinschaft bzw. Zugewinnausgleich. Das heißt das Geld gehört eh beiden.

Wir haben seit 5 Jahren ein Oder-Konto und es funktioniert super. Jeder überweist am Monatsanfang seinen Anteil drauf und alle gemeinsamen Ausgaben laufen darüber. Bei unserem letzten Kontowechsel haben wir das System beibehalten.

Wenn ihr beiden vertraut, nehmt das Oder-Konto. Und-Konto ist echt nervig für den Alltag.


Antwort
Karl-Heinz Müller
Beiträge: 10
(@techopa_1951)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Also ich bin jetzt 73 und hab schon einiges erlebt. Das Oder-Konto ist praktisch, keine Frage, aber gefährlich. Hab in meiner Nachbarschaft erlebt wie sich ein Ehepaar getrennt hat und er erstmal 15.000€ abgehoben hat. Sie musste dann monatelang vor Gericht um ihr Geld kämpfen.

Mein Rat: Macht ein Oder-Konto nur für Haushaltsausgaben mit moderatem Betrag. Größere Summen gehören auf getrennte Konten. Und vergesst nicht: Bei der Bank solltet ihr schriftlich festhalten, wer wieviel einzahlt. Das hilft später bei Streitigkeiten ungemein.

Falls ihr euch für getrennte Konten entscheidet - ich hab da gute Erfahrungen mit kostenlosen Kreditkarten gemacht. Gibt mittlerweile echt solide Anbieter ohne Jahresgebühr. Schau dir mal verschiedene Vergleiche an, bevor ihr euch festlegt. Zum Kreditkartenvergleich


Antwort
Tobias Richter
Beiträge: 9
(@tobiasr)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Aus rechtlicher Sicht ist das Oder-Konto tatsächlich riskant bei Trennung. Theoretisch kann jeder Partner das komplette Guthaben abheben, auch wenn beide eingezahlt haben. In der Praxis wird dann über den Zugewinnausgleich abgerechnet, aber erstmal ist das Geld weg.

Und-Konto ist am sichersten, aber wie du sagst unpraktisch. Ich hab hier schonmal über Gemeinschaftskonten diskutiert. Mein Tipp: Oder-Konto für laufende Ausgaben mit überschaubarem Betrag (2-3 Monatsausgaben) und größere Summen weiter auf Einzelkonten. So habt ihr Flexibilität im Alltag aber trotzdem Schutz.


Antwort
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